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ihmebote archiv
Das Archiv des ihmeboten mit Nachrichten aus Hannover · Samstag, 11.Februar 2012

Diese Seite gehört zum ihmebote archiv
Hier sind alle Artikel zu finden, die von 2006 bis einschließlich 2009 auf dem ihmeboten veröffentlicht wurden. Nicht archiviert wurden kurze Infos und Meldungen zu Öffnungszeiten.
Aktuelle Informationen und Nachrichten aus Hannover finden Sie auf der Hauptseite www.ihmebote.de

Der Frühling kommt – generelle Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Natur

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ab dem 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.

Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. “In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild und boden- und bodennah brütenden Singvögel geschützt werden,” erläutert Anja Ritschel, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.

Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert und die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf ihren Gesang.

“Wir bitten deshalb alle HundehalterInnen, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten,” so Ritschel.

Übrigens ist jetzt auch beim Beschneiden von Bäumen und Hecken besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de veröffentlicht ist, oder über die Telefonnummer 0511/168-43801 bezogen werden kann.

[PM LH Hannover, 26.3.2007]

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