Landesregierung gibt novelliertes Nahverkehrsgesetz zur Verbandsanhörung frei
HANNOVER. Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, das geänderte Niedersächsische Nahverkehrsgesetz in seiner Entwurfsfassung zur Verbandsbeteiligung freizugeben.
Die Novellierung des Landesgesetzes ist aufgrund der seit 2006 geltenden Änderungen im Regionalisierungsgesetz des Bundes notwendig geworden. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erhalten die Länder zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Pauschalbetrag für Betriebsleistungen und Investitionen.
Da die Mittel des Bundes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 erheblich gekürzt wurden, muss an dieser Stelle auch eine Anpassung des Landesrechts erfolgen.
Im Zeitraum von 2006 bis 2010 stehen Niedersachsen, das dem Haushaltsbegleitgesetz im Bundesrat nicht zugestimmt hatte, nach jetziger Rechtslage rund 280 Millionen Euro weniger Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Die Kürzung wird für 2006 aus Landesmitteln kompensiert, ab 2007 entsprechend der bisherigen Anteile auf die Aufgabenträger Landesnahverkehrsgesellschaft sowie kommunale Aufgabenträger umgelegt. Die gezielte Verbesserung von ÖPNV-Projekten durch Investitionen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiterhin erfolgen.
[PM Nds. Staatskanzlei, 24. April 2007]
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